Mit der Bankkarte des Girokontos eröffnen sich dem Kunden zahlreiche Transaktionsmöglichkeiten. Als multifunktionales Gerät bietet der Geldautomat verschiedenste Dienstleistungen an. In Deutschland stehen dazu institutsübergreifend 50.000 und weltweit sogar mehr als 1.100.000 Geräte zur Verfügung. An diesen lässt sich Bargeld ein- und auszahlen, der Kontostand abfragen, gegebenenfalls Kontoauszüge drucken oder Sparbucheinträge realisieren. Dabei ist der Kunde nicht an die Geschäftszeiten der Bank gebunden und kann somit zumeist 24 Stunden am Tag unter anderem über Bargeld verfügen. Das einst gültige Auszahlungslimit von 400 € pro Geschäftstag wurde mittlerweile abgeschafft. Aktuell legt das kartenausgebende Institut fest, wie hoch die tägliche Verfügung ist.
Die Möglichkeit, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen, ist ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt des Girokontos. Bewährt haben sich hier die Überweisung, der Dauerauftrag und das Lastschriftverfahren.
Genau genommen ist die Überweisung eine Anweisung an das eigene Institut, einen bestimmten Betrag vom Konto abzubuchen und diesen auf einem anderen Konto gutzuschreiben. Die meisten Überweisungen sind heute beleglos und werden an den Selbstbedienungsterminals oder via Onlinebanking getätigt. Solche Terminals können häufig vorbereitete Zahlscheine einlesen und Vorlagen speichern. Für den beleghaften Weg bieten die Banken Überweisungsvordrucke. Diese können ausgefüllt einem Mitarbeiter der Bank zur weiteren Bearbeitung übergeben oder in entsprechend gekennzeichnete Briefkästen eingeworfen werden. Allerdings wird für beleghafte Überweisungen inzwischen von vielen Banken eine Bearbeitungsgebühr verlangt.
Wer also noch nicht über solche Transaktionsmöglichkeiten verfügt, der sollte ein neues Girokonto eröffnen.
Sollte eine regelmäßige Zahlung bei einem Geschäftskonto mit immer gleichem Betrag, wie zum Beispiel die Miete, anliegen, bietet der Dauerauftrag eine gute Lösung. Im Grunde handelt es sich hier lediglich um eine Überweisung, die in einem bestimmten Intervall mit demselben Betrag wiederholt wird. Dabei kann die Laufzeit limitiert werden oder bis zur Aussetzung auf Weiteres laufen. So werden regelmäßige Zahlungsverpflichtungen bequem und pünktlich beglichen, ohne dass man Gefahr läuft, eine Zahlung zu versäumen. Wie bei der gewöhnlichen Überweisung gibt es hier kein Widerrufsrecht. Die Daten des Begünstigten sollten also sorgfältig angegeben werden.
Für Zahlungen, die zwar regelmäßig sind, aber ständig in der Höhe variieren, ist das Lastschriftverfahren etabliert worden. Der Inhaber des Girokontos erteilt hierbei einem Dritten die Erlaubnis, Zahlungen vom Konto abzubuchen. Hierzu muss der Gläubiger explizit durch Unterschrift einer Einzugsermächtigung befähigt werden. Die Lastschrift kann als einmal fällig oder auf mehrere Buchungen ausgeschrieben werden. Belastungen durch Lastschriften können innerhalb von sechs Wochen gebührenfrei widerrufen werden. So ist gewährleistet, dass Dritte nicht nach Belieben über das Konto verfügen können. Banken prüfen ihrerseits nämlich nicht, ob eine Einzugsermächtigung tatsächlich erteilt wurde. Es ist also zwingend erforderlich, die Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren. Ist das eigene Girokonto zum Zeitpunkt der Lastschrift nicht ausreichend gedeckt, ist das Institut berechtigt, die Einzugsermächtigung wieder zurückzuweisen. Dies ist ungefähr so wie eine Zahnversicherung bis 100% Kostenerstattung,welche im Fall der Fälle nicht zahlt
