23.01.2009
 

Ein Girokonto ist schnell und unkompliziert eröffnet, im Gegensatz dazu ist es wesentlich komplizierter ein wenn man ein Forex Konto eröffnen will, daher sind Girokonten zu bevorzugen. Bei Vertragsabschluss ist die Bank dazu verpflichtet, den Kunden anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Außerdem wird eine Unterschriftsprobe hinterlegt. So kann das Konto im Zweifelsfall vor dem Missbrauch Dritter geschützt werden.

Im Girokontoeröffnungsantrag gibt es einige Bestandteile, die zwingend enthalten sein müssen. Dazu gehören beispielsweise die neue Kontonummer, der Name des Kunden, das Geburtsdatum, die Adresse und die Telefonnummer. In diesem Antrag wird der Kunde grundsätzlich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hingewiesen. Dabei sind die AGB der deutschen Institute üblicherweise institutsübergreifend die gleichen. Sie klären die Pflichten und Rechte der Vertragsparteien.

Bei der Girokontoeröffnung gibt es Unterschiede zwischen Filial- und Direktbank. Der Eröffnungsantrag wird bei der Direktbank nicht im Institut, sondern online ausgefüllt. Die Identifikation des Kunden ist hier aber ebenso notwendig wie bei einer Filialbank. Dazu bietet sich das PostIdent Verfahren an, welches bei der Post durchgeführt wird. Anschließend werden die Daten an die jeweilige Direktbank verschickt.

Sollte der Antragsteller minderjährig sein, wird die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters – in der Regel der Eltern – verlangt. Bei ihnen liegt auch die Entscheidung, ob der minderjährige Kontoinhaber alleine oder nur mit Zustimmung Kontoverfügungen durchführen kann. Für Jugendliche dürfen außerdem generell keine Dispositionskredite eingerichtet werden. Das Konto darf also ausschließlich auf Guthabenbasis ohne Kredit laufen.

Ein Girokonto kann auch als Gemeinschaftskonto geführt werden. Hierzu werden mindestens zwei Personen als Kontoinhaber eingetragen. Diese teilen sich dann ein sogenanntes „Und-Konto“ beziehungsweise „Oder-Konto“. Das „Und-Konto“ zeichnet sich dadurch aus, dass sämtliche Verfügungen nur durch alle Kontoinhaber gemeinsam durchgeführt werden können. Solange keine gegenseitige Bevollmächtigung ausgesprochen wurde, können bei dieser Variante weder Kredit - und EC-Karte ausgestellt, noch Geld von einem Automaten abgehoben werden. Das „Oder-Konto“ gestattet jedem Kontoinhaber Verfügungen alleine durchzuführen, solange keine Kredite aufgenommen werden. Um die einzelnen Vertragspartner bei Interessenkonflikten zu schützen, kann ein „Oder-Konto“ jederzeit durch nur einen der Inhaber in ein „Und-Konto“ umgewandelt werden.